Regelwerk

 

 

§1 Personalwesen 

§1.1 Jedes Mitglied der Navy hat sich über Neuerungen selbstständig zu informieren.

§1.2 Jedes Mitglied soll min. 5Std/Woche vorweisen können. 

§1.3 Bei einer Abwesenheit von länger als 3 Tagen muss dies schriftlich hinterlegt werden. 

§1.3.1 Geht eine Abwesenheit länger als 1 Woche muss ein direktes Gespräch mit der Führungsebene erfolgen.

§1.3.2 Eine Abwesenheit für die Einheitsbesprechung(EB) muss min. 4 Std. vor Beginn gemeldet werden, ansonsten zählt es automatisch als unentschuldigt abwesend. 

§1.4 Beförderungen/Degradierungen werden ausschließlich von der Führungsebene ausgeführt. 

§1.3.1 Die Führungsebene behaltet es sich vor Beförderungen/Degradierungen nach eigenem Ermessen durchzuführen. 

§1.4.2 Das Erbetteln einer Beförderung wird nicht toleriert 

§1.5 Befehle werden befolgt, außer sie sind nicht ausführbar oder diskriminierend.

§1.6 Einheitsinterne Dokumente oder Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben. 

§1.6.1 Einheitsinterne Dokumente werden nicht ohne Zustimmung der Führungsebene abgeändert. 

§1.7 Die Führungsebene behält es sich vor, Mitglieder ohne Verwarnungen der Einheit zu verweisen, sollte das Verhalten des Offiziers nicht mehr tragbar für die Einheit sein. 

§1.8 Die Führungsebene behält es sich vor, Mitglieder nach eigenem Ermessen zu pensionieren. 

§1.8.1 Pensionierungen dürfen nicht länger als für 20h verhängt werden. 

§1.9 Das Ausnutzen von Grauzonen kann schwere Folgen nachsichziehen(Ausnahmen durch die FE möglich).

 

§2 Disziplin 

§2.1 Jedem Soldat der GAR wird der gleiche Respekt gezollt. 

§2.1.1 Bürger der Republik werden ebenfalls respektvoll behandelt, außer sie sind unkooperativ.

§2.1.2 Bürger der Republik werden nicht in ihrer Privatsphäre gestört.

§2.2 Höherrängige werden nach dem Formaldienst gegrüßt.

§2.3 Höherrängige werden ausschließlich gesiezt. 

§2.4 Es wird kein Gespräch verlassen ohne den Befehl "wegtreten".

§2.5 In einem persönlichen Gespräch wird bei höherrängigen erst die Erlaubnis zum Sprechen eingeholt. 

§2.6 Höherrängige werden nicht in einem Gespräch unterbrochen, außer es handelt sich um wichtige Informationen.

§2.7 Es werden keine Einheiten oder einzelne Personen schlecht geredet. 

§2.8 Jedes Mitglied der Navy hat sich an den Formaldienst und an das StGB zu halten. 

 

§3 Funk 

§3.1 Die Funkdisziplin ist einzuhalten. 

§3.2 Nach dem Erwachen hat man sich im "Republic Navy" Funk einzufinden und dort zu melden. 

§3.3 Der ATC Funk muss von mindestens einer Person belegt sein. 

§3.4 Bei Defcon Lvl 4 soll in den Funkkanal "Einsatzkoordinationsfunk" gewechselt werden. Navy Funk bleibt weiterhin bestehen. 

§3.5 In laufende Funksprüche wird sich nicht eingemischt, außer es handelt sich um wichtige Informationen. 

§3.5.1 Unterbrechungen eines Funkspruchs werden mit der Meldung "Break" angekündigt. 

 

§4 Ausrüstung/Bewaffnung 

§4.1 Ausrüstungsgegenstände und Waffen werden nicht an andere Personen weitergegeben.

§4.2 Jeder hat die Vollständigkeit seiner Ausrüstung selbstständig zu überprüfen. 

§4.3 Schusswaffengebrauch nur bei akuter Lebensgefahr. 

§4.4 Handschellen werden nur zu festnahmezwecken verwendet. (Ausnahmen möglich)

§4.5 die DC-17 stun wird nicht in einem direkten Feuergefecht mit scharfer Munition verwendet. 

§4.6 Der Schuss mit der DC-17 stun muss mind. einmal angekündigt werden. 

§4.7 Die DC-17 stun wird nicht missbräuchlich verwendet. 

§4.8 Jedes Mitglied hat seine Ausrüstung zu pflegen und die Funktionalität zu gewährleisten. 

 

§5 Turbolasergeschütze (Venator)

§5.1 Die Turbolasergeschütze werden nur gegen Transporter, Corvetten und alles was in der Größenordnung höher steht, verwendet. 

§5.2 Die Geschütze werden nicht eingesetzt wenn sich verbündete Truppen auf dem feindlichen Kampfschiff befinden. 

§5.3 Die Verwendung der Geschütze muss intern gemeldet werden. 

§5.4 Die Geschütze werden nicht für die Beseitigung feindlicher Kapseln oder Truppenbewegungen an der Außenhülle eingesetzt. 

 

§6 Basis 

§6.1 Die Basis wird nicht ohne trifftigen Grund verlassen. 

§6.2 Die Basis wird nicht ohne Panzerung und Bewaffnung verlassen.

§6.3 Wenn möglich wird die Basis nicht ohne Personenschutz verlassen. 

§6.4 Auf der Basis ist es zu unterlassen sich für längere Zeit am selben Ort im Außenbereich aufzuhalten. 

 

§7 Flugverkehr 

&7.1 Vor der Startfreigabe muss folgendes davor sichergestellt sein. 

•Passagiere & ID des Piloten 

• Welches Fahrzeug 

• Grund der Fluganfrage

• Erreichbarkeit des Piloten 

 

§7.1.1 Vor Landefreigaben muss folgendes davor sichergestellt sein. (Nur relevant bei Fahrzeugen die nicht der Basis angehören.) 

• Passagiere & ID des Piloten 

• Beladung 

• Grund der Anfrage 

• Zuweisung einer Landefläche 

 

7.1.2 In Kampfsituationen oder bei Notfällen werden diese Informationen nicht benötigt. 

7.2 Bei Staffelflügen muss sich der Staffelführer während des Fluges passiv im ATC-Funk befinden.

§7.3 Fluganfragen müssen persöhnlich oder über den ATC-Funk bearbeitet werden. Über den schriftlichen Funk dürfen Anfragen nicht bearbeitet werden.

§7.3.1 Die Daten müssen intern dokumentiert werden. 

§7.4 Piloten dürfen bei psychischen, sowie bei physischen Einschränkungen keine Ausflüge unternehmen.

 

§8 Gesundheit 

§8.1 Bei gesundheitlichen Einschränkungen muss umgehend ein Mediziner aufgesucht werden. 

§8.2 Kein Navymitglied hat den Dienst bei einem Krankheitsfall fortzuführen. 

§8.3 Aussagen und Befehle des Arztes werden berücksichtigt und ausgeführt. 

§8.4 Bei einem Ausfall, müssen keine Befehle, außer durch medizinisches Personal, entgegengenommen werden.


Weitere Paragraphen können nach eigenem Ermessen der FE hinzugefügt werden. Änderungen oder neu hinzugefügte Paragraphen werden unter 

angekündigt.